UNSER SERVICE

  • Sprechzeiten:
    2 x pro Woche
    Dienstag 16.00 bis 19.00 Uhr und
    Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr
Hinweise zum Antragsverfahren:
6 Monate vor erreichen des Mindestalters bearbeitet die Behörde erst die Anträge.

Benötigt werden:
• ein Passbild
• Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
• Nachweis über lebensrettende
  Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Anmeldung
    auch direkt vor dem theoretischen Unterricht und nach Vereinbarung möglich
  • theoretischer Unterricht
    2 x pro Woche
    Montag und Mittwoch
    von 18.30 bis 20.00 Uhr
  • Beginn der theoretischen Ausbildung
    jederzeitig möglich durch rollendes Lehrgangssystem

Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch folgende Leistungen:
  • Theorieunterricht auch außerhalb der üblichen Zeiten möglich
  • Ferienkurse
  • Möglichkeit der theoretischen Vorprüfung
    (Die theoretische Prüfung ist 3 Monate vor erreichen des Mindestalters und die praktische Prüfung 1 Monat zuvor möglich.)
  • Schnupperstunde in Theorie und Praxis
  • moderne Lehrmittel und Ausbildungsfahrzeuge
  • Ausbildung auch auf Automatikfahrzeug
  • Fahrstundengutscheine
  • Qualifizierungsfahrten für Führerscheinbesitzer