UNSERE AUSBILDUNGSKLASSEN:

    Mofaprüfbescheinigung
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • einsitzige, einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, bbH 25 km/h,
  • nicht mehr als 30 ccm und 0,5 kW Leistung

    Führerscheinklasse S
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkrafträder
  • mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h, 50 ccm Hubraum, 4 kW Leistung und
  • einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg
    Führerscheinklasse M
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Kleinkrafträder mit nicht mehr als 50 ccm Hubraum und
  • einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
Klasse M
Klasse A 1
    Führerscheinklasse A1
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Krafträder mit nicht mehr als 125 ccm Hubraum und
  • einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW
  • wird vor dem 18. Lebensjahr auf eine bbH von nicht mehr als 80 km/h begrenzt
    Führerscheinklasse A (begrenzt)
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34 PS) und
  • einem Verhältnis Leistung/ Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg/kW)
Klasse A begrenzt
Klasse A
    Führerscheinklasse A
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
    Führerscheinklasse B
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Kraftwagen mit einem zGG von nicht mehr als 3500 kg und
  • nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen einschließlich Anhänger, deren zGG 750 kg nicht übersteigt oder das zGG des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die zGG der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt
Klasse B
Klasse BE
    Führerscheinklasse BE
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Kombination aus Fahrzeug und Anhänger welche die Klasse B übersteigen